Sonderpädagogische Dienste

Sonderpädagogische Dienste


Wir sind zuständig für die Schulen und Kindergärten der Gemeinden Aach, Engen, Mühlhausen-Ehingen, Tengen, Welschingen im oberen Hegau.

Im Team sonderpädagogischer Dienst arbeiten im Schuljahr 2022/23 Stefanie Vogel-Senerchia als Leitung und Ansprechpartnerin. Die Lehrkräfte im sonderpädagogischen Dienst werden auf Antrag der Eltern nach Empfehlung durch die Lehrkräfte an den allgemeinen Schulen tätig.

KOOP Beobachtung und dann

1. Beratung und Unterstützung


Ziele:

Durch das frühe Erkennen von Lernschwächen, Sprachauffälligkeiten oder/und Auffälligkeiten im Verhalten, können rechtzeitig Fördermaßnahmen eingeleitet werden.
Die unterstützten Kinder sollen weiterhin an der allgemeinbildenden Schule lernen können.

Grundsatz:

Die Fördermaßnahmen an der allgemeinbildenden Schule sind ausgeschöpft aber reichen nicht aus.

Die allgemeinbildende Schule stellt, in Absprache mit den Eltern, einen Antrag auf Beratung und Unterstützung an die Hewenschule.

Im zielgleichen Unterricht in der allgemeinbildenden Schule erhalten die betroffenen Kinder, Lehrkräfte und Eltern die Unterstützung durch den sonderpädagogischen Dienst über einen begrenzten Zeitraum.

Aufgaben:

  • Anamnesegespräch mit Eltern und Lehrkräften
  • Begleitung und Betreuung von Kindern, die von einer Behinderung bedroht sind
  • Beobachtung im Unterricht
  • Sichtung vorhandener Dokumente
  • Diagnostik und Dokumentation
  • Erarbeiten von Fördermöglichkeiten
  • Vernetzung der Angebote und Unterstützungsstrukturen
  • Beratung der Lehrkräfte und Eltern hinsichtlich der Fördermaßnahmen

 

2. Feststellung eines sonderpädagogischen Bildungsanspruchs


Ziele:

Durch eine ausführliche Diagnostik wird der Anspruch eines Kindes auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot festgestellt. So kann eine negativ geprägte Schullaufbahn eines Kindes vermieden werden.

Grundsatz:

Trotz sonderpädagogischer Förder- und Unterstützungsmaßnahmen in der Beratung kann das Kind dem Bildungsgang der allgemeinbildenden Schule nicht folgen.
Im Kindergarten zeigt sich, dass ein Kind trotz Unterstützung durch die Frühförderung, den zukünftigen Anforderungen der Grundschule nicht gerecht werden kann.

Die Eltern stellen in Zusammenarbeit mit der allgemeinbildenden Schule einen Antrag auf Klärung des sonderpädagogischen Bildungsanspruches beim Schulamt.
Die Klassenlehrkraft bzw. Erzieherin verfasst einen pädagogischen Bericht zu diesem Antrag. Ein Sonderpädagoge aus dem sonderpädagogischen Dienst der Hewenschule führt die erforderliche Diagnostik durch.

Das Genehmigungsverfahren liegt in Händen des staatlichen Schulamtes. Es stellt einen befristeten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot fest und schlägt den Eltern einen geeigneten Förderort vor.

Aufgaben:

  • Beobachtung im Unterricht/ Kindergarten
  • Gespräche mit den Lehrkräften der Schülerin/ des Schülers bzw. den Erzieherinnen des Kindes
  • Elterngespräche oder Fragebogen zur Anamnese
  • Sichten und sammeln der bereits erfolgten Berichte
  • Diagnostik mit formellen und informellen Testverfahren
  • Verfassen eines Gutachtens
  • Eltern- und Lehrergespräch bzw. Erziehergespräch zur Information über das Gutachten und zur Beratung hinsichtlich der weiteren Beschulung, hinsichtlich der Einschulung

So erreichen Sie uns

Ansprechpartner an der Hewenschule für

Grundschulen Mühlhausen-Ehingen, Engen, Welschingen, Aach, Tengen und Anne-Frank-Schulverbund: Frau Vogel-Senerchia

Telefon: 0 77 33 / 94 28 30
E-Mail: Beratung@hewenschule.de